ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Es ist ausschließlich Ihre Verpflichtung, dass Ihre eingesetzten Fahrzeuge über einen entsprechend ausreichenden HGB- oder bei internationalen Transporten, über einen ausreichenden CMR-Versicherungsschutz verfügen und die erforderlichen Genehmigungen vorweisen können.

Haftung
Sie sind verpflichtet, für gültige Versicherungsverträge nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften aller eingesetzten Vertragspartner zu sorgen. Setzen Sie Subunternehmer ein, haften Sie im Schadensfall wie bei Selbsteintritt. Wir behalten uns vor, abweichend von §431 HGB eine Höchsthaftung von mit bis zu 40 SZR (Sonderziehungsrechte) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Ladung zu Vereinbaren.

Verpflichtung und Freistellungsvereinbarung in Bezug auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Sie verpflichten sich, das Gesetz zur Bekämpfung der Illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr und das Mindestlohngesetz strikt einzuhalten. Eine Weitergabe dieses Transportauftrages durch Sie an Dritte wird untersagt. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz oder auf Verletzung der Verpflichtungen von ihm unbefugt beauftragter Nachunternehmer beruhen. Der Auftragnehmer versichert in der Lage zu sein, den Auftrag unter Einhaltung der Vorschriften der Fahrpersonalverordnung und der Vorschrift der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auszuführen.

Kundenschutzklausel
Es gilt unbedingter Kundenschutz. Es ist Ihnen untersagt akquirierend auf diesem Sektor tätig zu sein, der unsere Geschäfte betrifft, weder direkt noch indirekt, nicht für sich selbst, andere Frachtführer oder Konkurrenten unsererseits. Des Weiteren verpflichten sie sich dazu alle Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind oder geeignet sein könnten die Beziehungen zwischen unseren Auftraggebern und deren Kunden oder zwischen Uns und unseren Kunden zu beeinträchtigen. Nach Beendigung des Vertrages gelten die genannten Kundenschutzbestimmungen für die Dauer von zwei Jahren fort. Die Vertragsschließenden Parteien sind sich einig, dass das Entgelt für die Transportleistung des Frachtführers gleichzeitig eine angemessene Entschädigung für den vorstehend beschriebenen Kundenschutz beinhaltet.

Vertragsstrafe
Falls die vorstehende Kundenschutzklausel nicht eigehalten bzw. verletzt wir, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 20.000,–€ bzw. 10 % des vorangegangenen Geschäftsjahresumsatz, den die geschädigte Partei mit ihren betreffenden Kunden getätigt hat, zu zahlen.

Zahlungsbedingung
Der Ausgleich der Frachtrechnung erfolgt  45 Tage nach dem Eingang aller quittierten Orginaldokumente (HGB/CMR-Frachtbriefe, Sped.-Übergabescheine etc.)

Palettentausch
Lademittel und Ladehilfsmittel sind sofort bei Ladungsübernahme zu tauschen. Den Nachweis des Tauschvorganges haben sie zu erbringen. Den Nachweis müssen Sie zu Ihrer Entlastung mit Ihrer Frachtrechung samt zugehörigen Belegen (siehe Zahlungsbedingungen) jeweils im Orginal bei uns binnen 2 Wochen nach Abholdatum einreichen. Sobald uns Ihrer Frachtrechung samt zugehörigen Belegen vorliegt, ist eine nachträgliche Anlieferung der Lademittel zum Ausgleich Ihres Saldos nicht mehr möglich. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir im Falle eines entstandenen Lademittelsaldos ihrem Unternehmen pro Europalette einen Betrag von 9,–€, pro Gitterbox 90,–€ und pro Düsseldorfer Palette 7,50,–€ in Rechnung stellen werden. Zuzüglich belasten wir Ihnen mit dieser Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in  Höhe von 20,–€. Haben Sie Ihren Frachtpapieren keinen Tauschnachweis beigefügt, werden wir unsere Lademittelrechnung mit Ihrer Transportrechnung verrechnen.

Allgemein
In allen BARTH Betriebsstätten gilt auf dem gesamten Betriebsgelände ein absolutes Rauchverbot mit Ausnahme auf ausgewiesene Raucherzonen.

Die Ladung ist in Vorgegebener Reihenfolge abzuladen.

Terminverschiebungen oder sonstige Komplikationen sind sofort der Disposition zu melden. Bei Nichtgestellung erfolgt Ersatzbeschaffung eines LKW’s zu Ihren Lasten.

Standgeldvergütungen für Wartezeiten können erst dann vergütet werden, wenn die Wartezeit über 4 Stunden hinausgehen und im betreffenden Fall eine schriftliche Abstimmung mit der Spedition BARTH erfolgt ist. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen zu diesem Transportauftrag sind nicht gültig. Eine Nebenabrede wurde nicht getroffen.

Anzahl und Art der Packstücke sind zu kontrollieren. Unsachgemäße Verladung muss vom Fahrer zum Schutz der Ware moniert und ggf. korrigiert werden. Der Fahrer hat die Ware gegen etwaige Transportschäden bestmöglichst zu schützen. Geeignete Ladungssicherungen (z.B. Spanngurte, Klemmbretter, Luftpolster, Antirutschmatten,…) sind vom Fahrer zum Ladungsschutz anzubringen.

Bei den von uns genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise all in.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB Stand März 2006. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg Je Schadensfall bzw. je Schadenereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.